Allgemeine Geschäftbedingungen

1. Regelungsgegenstand

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Appbude, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, mit ihren gewerblichen Vertragspartnern, nachstehend „Auftraggeber“ genannt. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.

1.2. Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in einem Angebot mit dazugehöriger Leistungsbeschreibung festgelegt.

1.3. Angebote des Auftragnehmers sind stets freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.


2. Rechtseinräumung

2.1. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber sämtliche ihm an der von ihm entwickelten Anwendung zustehenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte und sonstige Leistungsschutzrechte und zwar inhaltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkt. Übertragen werden, soweit nachstehend nicht abweichend geregelt, ausschließliche Nutzungsrechte, wobei sich der Auftragnehmer vorbehält, die von ihm erbrachten Leistungen im Rahmen seiner Eigenwerbung zu nutzen. Auch Dritten, die für die Leistungserbringung hinzugezogen werden, wird das Nutzungsrecht ausschließlich zum Zweck der Eigenwerbung eingeräumt.

2.2. Eine Übertragung der eingeräumten Rechte auf Dritte ist jederzeit auch ohne Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

2.3. Die vorstehende Rechtseinräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der gemäß Ziff. 3 vereinbarten Vergütung.

2.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der erstellten oder modifizierten Anwendung auf seine Urheberstellung hinzuweisen. Eine Entfernung dieses Hinweises ohne Zustimmung des Auftragnehmers ist unzulässig. Art und Umfang des Hinweises müssen die Interessen des Auftraggebers an seiner Anwendung berücksichtigen.


3. Vergütung

3.1. Die Höhe der Vergütung sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Rechnungen des Auftragnehmers sind, falls nicht anders bestimmt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber kommt 30 Tage nach Zugang der Rechnung oder durch Mahnung oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, durch Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

3.2. Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Auftragnehmer alle dadurch entstandenen Kosten ersetzen und den Auftragnehmer von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

3.3. Falls der Auftraggeber vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der Auftragnehmer einen angemessenen Teil der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr verlangen.


4. Leistungen

4.1. Die Leistungserbringung erfolgt soweit nicht anders vereinbart in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers.

4.2. Vereinbarte Liefertermine verlängern sich jeweils um den Zeitraum, in dem der Auftragnehmer durch Umstände, die nicht von ihm zu vertreten sind, an der Erbringung der Leistung gehindert ist. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem der Auftragnehmer auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers wartet.


5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber ist generell zur Mitwirkung verpflichtet.

5.2. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Durchführung der Vertragsleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.

5.3. Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung Arbeiten in den Geschäftsräumen des Auftraggebers durchzuführen sind, wird der Auftraggeber den Mitarbeitern des Auftragnehmers während der üblichen Geschäftszeiten ungehinderten Zutritt gewähren und ihnen Räumlichkeiten und Arbeitsmittel in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.

5.4. Sollte eine Verbindung zur IT Infrastruktur des Auftraggebers zur Leistungserfüllung benötigt werden, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet dem Auftragnehmer den Zugang zu seiner IT Infrastruktur zu ermöglichen.


6. Haftung

6.1. Für Sach- und Rechtsmängel haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sind an dem Vertrag nur Kaufleute beteiligt, so gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB.

6.2. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Auftragnehmer unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Er haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden) und für die Verletzung von Kardinalspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet der Auftragnehmer nicht.

6.3. Die Haftungsbeschränkungen des Abs. 6.2 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

6.4. Ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6.5. Für den Verlust eigener Daten des Auftraggebers haftet der Auftragnehmer nur, wenn die Daten vom Auftraggeber ausreichend aktuell und vollständig gesichert wurden und eine Rekonstruktion mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

6.6. Der Auftragnehmer ist nicht für die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte, Medien oder Markennamen verantwortlich. Insbesondere ist er nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Applikation resultieren, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die diesem aufgrund der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

6.7. Der Auftragnehmer darf die Ausführung des Auftrags ganz oder teilweise auf Dritte übertragen. Dadurch entstehende Mehrkosten hat er selbst zu tragen.

6.8. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber darauf hin, dass ein absolut sicherer Datenschutz in einem offenen Netz wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann.


7. Abnahme

7.1. Abnahmetermine werden im Auftrag einvernehmlich durch beide Parteien bestimmt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen.

7.2. Sobald der Auftragnehmer die Leistung bzw. Teilleistung erbracht hat, wird der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen eine Funktionsprüfung durchführen und den Auftragnehmer über das Ergebnis der Funktionsprüfung, insbesondere über auftretende offensichtliche Mängel, schriftlich unterrichten. Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer innerhalb dieser Frist keine offensichtlichen Mängel anzeigt oder die Leistung des Auftragnehmers in Gebrauch nimmt, gilt die Abnahme als erteilt.

7.3. Anlässlich der Funktionsprüfung auftretende, abnahmerelevante Mängel wird der Auftragnehmer in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form beheben. Hiernach ist die betreffende Funktionsprüfung zu wiederholen. Die Abnahme darf nicht verweigert werden wegen unerheblicher Abweichungen der Leistung von der Leistungsbeschreibung.


8. Datenverarbeitung

8.1. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert und vom Auftragnehmer verarbeitet werden.

8.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.


9. Schlussbestimmungen

9.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, so ist Lörrach ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.

9.3. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.


10. Salvatorische Klausel

10.1. Falls ein Teil dieser Geschäftsbedingungen gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen oder durch ein zuständiges Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird dieser Teil in Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen ausgelegt, um soweit wie möglich die ursprünglichen Absichten wiederzugeben. Der Rest dieser Geschäftsbedingungen bleibt hiervon unberührt.


Stand: 13. Mai 2021